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Erklärung zur Barrierefreiheit

Version 1.0, Stand: 09.07.2026

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://katalog.kern-ux.de veröffentlichte Webanwendung KERN Katalog (nachfolgend „die Anwendung“).

Verantwortliche Stellen sind, in gemeinsamer Trägerschaft:

Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei – Zentrales IT-Management

und

Freie und Hansestadt Hamburg, Amt für IT und Digitalisierung, Senatskanzlei Hamburg (ITD).

Das Land Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von § 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend „HmbBGG“) ist die Freie und Hansestadt Hamburg bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend „HmbBITVO“) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 1 HmbBITVO in Verbindung mit § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV des Bundes, die auf Grundlage von § 11 HmbBGG erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch die Dataport AöR im Januar 2026 vorgenommenen Bewertung nach den Anforderungen der EN 301 549, Version 3.2.1, und der BITV 2.0 in Bezug auf § 4.

Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der nachfolgend unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ genannten Mängel teilweise vereinbar.

Im Rahmen der Prüfung wurde unter anderem betrachtet:

  • Bedienbarkeit vollständig über die Tastatur (u. a. „Zum Hauptinhalt springen“, Dialoge mit Fokusfalle, Fokusrückgabe und Schließen mit Esc, Umschalten des Rich-Text-Editors, keine Tastaturfallen)
  • sichtbarer Tastaturfokus auf interaktiven Elementen (u. a. Ergebnis-Karten)
  • sinnvolle Dokumentstruktur (genau ein banner-Landmark, main, contentinfo, jeweils eine Überschrift h1 je Seite)
  • korrekte Programmierung von Formularfeldern (Beschriftung, Fehlermeldungen über aria-invalid/aria-describedby)
  • ausreichende Farbkontraste in hellem und dunklem Design
  • korrekte Angabe der Seitensprache (lang) für deutsche und englische Inhalte
  • Darstellung und Bedienbarkeit auf mobilen Ansichten

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  1. Nutzergenerierte Beiträge im Katalog. Beiträge werden von beitragenden Personen und Organisationen erstellt. Von diesen bereitgestellte Inhalte – insbesondere hochgeladene Bilder (einschließlich Alternativtexten), Markdown-Beschreibungen sowie verlinkte externe Ressourcen – können Barrieren enthalten, die außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs liegen.
    Grund: unverhältnismäßige Belastung bzw. Inhalte Dritter, die weder von der verantwortlichen Stelle finanziert noch entwickelt wurden noch ihrer Kontrolle unterliegen (Art. 1 Abs. 4, Art. 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 i. V. m. § 3 Abs. 1–4 und § 4 BITV).
    Alternative: Wende dich über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten an uns – wir stellen benötigte Informationen barrierefrei bzw. in einem alternativen Format bereit.
  2. Reduzierte Bewegung (prefers-reduced-motion). Die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ wird noch nicht vollständig ausgewertet; einzelne Übergänge/Animationen werden dadurch nicht unterdrückt.
    Geplante Abhilfe: Umsetzung einer globalen Reduktion nicht wesentlicher Bewegung.
  3. Prüfung mit assistiven Technologien. Einige Bereiche wurden bislang noch nicht im vollen Umfang mit Screenreadern (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver) manuell getestet. Vereinzelte Ausgaben (z. B. dynamische Statusmeldungen) sind noch nicht abschließend geprüft.
  4. Eingebettete und verlinkte Inhalte Dritter. Für eingebundene bzw. verlinkte Angebote Dritter (u. a. das Feedback-Widget sowie externe Websites wie die KERN-Dokumentation) gelten gegebenenfalls gesonderte Erklärungen zur Barrierefreiheit der jeweiligen Anbieter.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 09.07.2026 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.

Grundlage der Bewertung ist eine im Januar 2026 durch die Dataport AöR durchgeführte Prüfung nach den Anforderungen der EN 301 549, Version 3.2.1, und der BITV 2.0 (§ 4). Ergänzend wurde die Anwendung fortlaufend geprüft durch eine Kombination aus:

  • automatisierten Tests mit axe-core (Regelsätze WCAG 2.0/2.1/2.2 A und AA, „best practice“ sowie EN 301 549) über sämtliche Seiten der Anwendung in Deutsch und Englisch, jeweils in hellem und dunklem Design sowie in der Desktop- und der mobilen Ansicht, und
  • manuellen Tests der Tastaturbedienung, der Fokusreihenfolge und -sichtbarkeit, der Landmarken- und Überschriftenstruktur sowie des Verhaltens von Dialogen und interaktiven Komponenten.

Die Anwendung wurde zuletzt am 09.07.2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind dir Barrieren aufgefallen oder benötigst du Informationen in einem barrierefreien Format? Teile uns das gern mit – wir bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung und Abhilfe.

  • Über die Anwendung: Nutze die Feedback-Funktion (Sprechblasen-Symbol oder Feedback-Button) auf jeder Seite.
  • Per E-Mail: hallo@kern-ux.de

Bitte gib möglichst genau an, wo (Seite/Adresse/Screenshot) und in welcher Form die Barriere auftritt, damit wir das Problem schnell nachvollziehen können.

Verantwortlich für diese Anwendung sind, in gemeinsamer Trägerschaft, das Land Schleswig-Holstein (Staatskanzlei – Zentrales IT-Management) und die Freie und Hansestadt Hamburg (Amt für IT und Digitalisierung, Senatskanzlei Hamburg).

Schlichtungsverfahren für Hamburg

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 13a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Beschwerdeverfahren für Schleswig-Holstein

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Diese Erklärung orientiert sich am Muster gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission und den Vorgaben der BITV 2.0.